
LEITLINIEN ZUR
INFORMATIONSSICHERHEIT
Die Datenschutzgesetze und die Interessen unserer Mandanten verlangen eine Sicherstellung der Vertraulichkeit der persönlichen Daten. Die Daten der Personalabteilung sowie die Mandantenakten (elektronisch und analog) werden daher einem hohen Vertraulichkeitsschutz unterzogen.
Die Nutzung des Internets zur Informationsbeschaffung und zur Kommunikation ist für uns selbstverständlich. E-Mail dient als Ersatz oder als Ergänzung von anderen Bürokommunikationswegen. Durch entsprechende Maßnahmen wird sichergestellt, dass die Risiken der Internetnutzung möglichst gering bleiben.
Sicherheitsmaßnahmen
(...) Computer-Viren-Schutzprogramme werden auf allen IT-Systemen eingesetzt. Alle Internetzugänge werden durch eine geeignete Firewall gesichert. Alle Schutzprogramme werden so konfiguriert und administriert, dass sie einen effektiven Schutz darstellen und Manipulationen verhindert werden. Malware und Fehlbedienungen können Bedrohungen des IT-Systems nicht ausschließen. Deshalb unterstützen die IT-Benutzer durch eine sicherheitsbewusste Arbeitsweise diese Sicherheitsmaßnahmen und informieren bei Auffälligkeiten die entsprechend festgelegten Stellen.
Durch Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter soll die Aufmerksamkeitsschwelle für Gefährdungsquellen erhöht werden. Grundsätzlich wird jeder Mitarbeiter im Zweifel über die Verlässlichkeit von Daten und Informationsquellen mit anderen Mitarbeitern bzw. dem Verantwortlichen Rücksprache halten.
Datenverluste können nie vollkommen ausgeschlossen werden. Durch eine umfassende Datensicherung wird daher gewährleistet, dass der IT-Betrieb kurzfristig wiederaufgenommen werden kann, wenn Teile des operativen Datenbestandes verloren gehen oder offensichtlich fehlerhaft sind.
Informationen werden einheitlich gekennzeichnet und in den Mandantenstrukturen (Mandantenarchiv, Arbeitsverzeichnisse etc.) so abgelegt und beschriftet, dass sie schnell auffindbar sind.
(...) Sofern IT-Dienstleistungen an externe Stellen ausgelagert werden, werden von uns konkrete Sicherheitsanforderungen in den Service Level Agreements vorgegeben. Das Recht auf Kontrolle wird festgelegt.
Empfehlungen des Datenschutzbeauftragten werden beachtet.
Verbesserung der Sicherheit
Das Managementsystem der Informationssicherheit wird regelmäßig auf seine Aktualität und Wirksamkeit geprüft. In Absprache und auf Anregung des Datenschutzbeauftragten werden auch die Maßnahmen regelmäßig daraufhin untersucht, ob sie den betroffenen Mitarbeitern bekannt sind, ob sie umsetzbar und in den Betriebsablauf integrierbar sind. (...)
Datenschutzbeauftragter: www.munker.info
Stand: 15.02.2016